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Beratung zu Kuren für Mutter oder Vater und Kind

DRK Kreisverband Lauterbach

Hohe Bergstraße 2
36341 Lauterbach
Tel: 06641 9663 0
Fax:  06641 9663 30
Mail: service(at)drk-lauterbach.de

Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr 
13.00 - 16.30 Uhr, 
Freitag
8.00 - 13.30 Uhr

Wozu sind Kuren für Mutter oder Vater und Kind?

Manchmal ist man erschöpft.
Von der Erziehung und dem Haushalt.
Oder von der Arbeit oder weil Sie jemanden pflegen.
Oder es gibt einen anderen Grund.
Das kostet viel Kraft.
Und es kann Sie krank machen.

Doch Dauerbelastung und Alltagsstreß gehen auch an Müttern nicht spurlos  vorüber. Wenn Sie sich erschöpft fühlen, wenn Ihre Gesundheit gefährdet oder  vielleicht schon angeschlagen ist, ist es höchste Zeit, auch einmal an sich  selbst zu denken. Wir helfen Ihnen dabei. 

Mit dem Gedanken an eine Mütterkur oder an eine Mutter-Kind-Kur tauchen  verschiedene Fragen auf: 

  • Kommt so eine Kur überhaupt in Frage für mich? 
  • Was mache ich dann mit meinen Kindern? 
  • An wen muß ich mich eigentlich wegen einer Kur wenden? Was ist das Besondere an einer Müttergenesungskur? 

Neben ärztlicher Betreuung und medizinischen Therapieangeboten wie Massagen und Bäder werden auch Einzel- und Gruppengespräche mit Psychologinnen und Sozialpädagoginnen angeboten

Beratung zu Mutter Kind Kuren Foto: M. Eram / DRK e.V.

Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Wie stellt man einen Antrag?

Für eine Kur müssen Sie einen Antrag stellen.
Jede Mutter und jeder Vater kann den Antrag stellen.
Ihre Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
Dazu brauchen Sie nur einen Zettel von Ihrem Arzt.
Man sagt auch:
Ein Attest.

Das Deutsche Rote Kreuz kann Sie zu diesem Thema beraten.
Auch bevor Sie mit einem Arzt darüber sprechen.
Diese Beratung ist für Sie gratis.
Dabei sprechen Sie mit einem Mitarbeiter.
Welche Belastung haben Sie?
Erklären Sie es uns.
Wir hören Ihnen gern zu und beraten Sie.
Sie bekommen alle wichtigen Informationen.
Und wir helfen Ihnen mit dem Antrag.
Vielleicht lehnt die Kranken-Kasse Ihren Antrag ab.
Auch darauf können Sie antworten.
Das Fach-Wort heißt:
Widerspruch.
Wir helfen Ihnen dabei.

Die Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
Sie bezahlen nur einen kleinen Teil.
Das steht im Gesetz.
Sie müssen 10 Euro bezahlen für jeden Tag.
Für ein Kind bezahlen Sie aber nicht extra.
Vielleicht gibt es auch eine andere Unterstützung für Sie.
Wir beraten Sie gern.